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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Proline Systems GmbH

  

I. Geltungsbereich

1. a) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte zwischen der Proline Systems GmbH und ihren Kunden, die Unternehmer sind.

b) Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen, Körperschaften des Öffentlichen Rechts, Öffentlich-rechtliche Sondervermögen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

c) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Proline Systems GmbH und ihren vorbezeichneten Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte ähnlicher Art handelt und die AGB dem Kunden in Textform zur Kenntnis gegeben worden sind.

2. Eigenen Bedingungen des Käufers wird an dieser Stelle ausdrücklich widersprochen, auch für zukünftige Geschäfte. Es gelten demnach ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Proline Systems GmbH. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller in einem Bestätigungsschreiben auf abweichende eigene Bedingungen Bezug nimmt; für zukünftige Geschäfte aber nur, nachdem diese AGB dem Kunden in Textform zur Kenntnis gegeben worden sind.

3. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von Proline Systems GmbH ausdrücklich bestätigt wurden. Solche Abweichungen gelten ausschließlich nur für das Geschäft, für das sie vereinbart wurden.


II. Vertragsschluss

1. Die Warenpräsentation in unserem Kundenportal stellt lediglich die Einladung an die Kunden dar, selbst ein Angebot zum Vertragsabschluss abzugeben. Mit dem Klick auf die Schaltfläche „Kaufen“ gibt der Kunde ein solches verbindliches Angebot ab. Hiernach erhält der Kunde eine automatisiert versendete Eingangsbestätigung, die aber noch keine Annahme des Angebots darstellt. Die Annahme erfolgt vielmehr erst mit Zugang einer Auftragsbestätigung oder mit Versand der Ware. Dies gilt in gleicher Weise für von Mitarbeitern der Proline Systems GmbH – egal auf welchem Übermittlungsweg – entgegen genommene Bestellungen.

2. Aufgrund des technischen Fortschritts, durch Produktionsänderungen und Änderungen der Arbeitsabläufe in der Herstellung unserer Zulieferer können sich technische Änderungen an der von uns gelieferten Ware ergeben. Solche Änderungen bleiben vorbehalten, soweit darin nur eine unwesentliche und – unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung – für den Besteller zumutbare technische Abweichung von der bestellten Ware liegt.

3. Auskünfte, Ratschläge oder Empfehlungen, auch durch unsere Mitarbeiter, erteilen wir nach bestem Wissen und Gewissen, aber vorbehaltlich einer ausdrücklichen, anderslautenden Vereinbarung unverbindlich und ohne Gewähr oder Haftung. Aufgrund der Vielfältigkeit der Anwendungen, baulichen Situationen und Einbaubedingungen können nicht alle Varietäten und Verwendungsmöglichkeiten vorher überprüft werden. Im Weiteren stehen die gelieferten oder angebotenen Produkte auch in Wechselwirkung mit einer Vielzahl unterschiedlichster Baustoffe und Einbauteile. Unsere Auskünfte entbinden die Vertragspartner nicht von der Pflicht, durch eigene Prüfung die jeweilige Einsatz- und Einbausituation der gelieferten und/oder angefragten Produkte zu hinterfragen, die dauerhafte Funktionstüchtigkeit der Produkte, gemessen am jeweiligen Verwendungszweck zu überprüfen und mit angemessener Vorsicht, ggf. auch durch eine vorherige Einbauprobe die vorgesehene Funktion während des Einbaus und im späteren Einbauzustand sicherzustellen.


III. Preise

1. Die vereinbarten Preise gelten in Euro und verstehen sich – soweit nicht anders vereinbart – netto ab unserem Werk in Boppard, ohne Einbau oder sonstige Nebenleistungen. Hinzu kommen etwaig erforderliche Auslieferungs-, Transport- oder Verpackungskosten sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltende Umsatzsteuer sowie Ein- und Ausfuhrabgaben. Bei Nachbestellungen gelten die Preise der ersten Bestellung nur nach gesonderter Vereinbarung. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung der Proline Systems GmbH getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die bei uns für diese Leistung übliche Vergütung, ersatzweise: die hierfür allgemein übliche Vergütung zu entrichten.

2. Sofern keine ausdrückliche Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preiserhöhungen wegen veränderter Lohn-, Material- oder Vertriebskosten für solche Lieferungen vorbehalten, die 4 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen. Bei Bestellungen auf Abruf ist für die Berechnung dieser Frist der Zeitraum zwischen Bestellung und Abruf maßgebend.


IV. Lieferung

1. Wir sind um die Einhaltung der von uns angegebenen, voraussichtlichen Leistungs- und Lieferfristen bemüht. Ohne ausdrückliche, anderslautende Vereinbarung verstehen sich unsere Angaben jedoch nur als unverbindlich. Die Einhaltung von Leistungs- oder Lieferfristen steht ferner unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ausreichenden und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten. Dies gilt nur für den Fall, dass wir die Nichtlieferung nicht zu vertreten haben, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Über die Nichtverfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

2. Wesentliche Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, sofern keine neue Terminierung schriftlich zugesagt wurde. Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen wieder zurückgezogen werden. Der Käufer hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Kosten zu tragen.

3. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich im Falle höherer Gewalt (z.B. Streik oder Aussperrung der Zulieferer) um eine angemessene Frist.

4. Wenn nicht anders vereinbart, ist für die Einhaltung verbindlicher Lieferfristen die Anzeige der Versandbereitschaft maßgeblich. Verzögert sich die Lieferung infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so werden ihm, nach Ablauf von 14 Tagen ab Bekanntgabe der  Versandbereitschaft angerechnet, die bei Proline Systems GmbH oder Dritten entstehenden Lagerkosten berechnet. Zum gleichen Zeitpunkt geht das Lagerrisiko auf den Käufer über. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist sind wir berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessener Fristverlängerung zu beliefern. Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung mit der Annahme oder Erteilung der Versandanschrift länger als 2 Wochen in Rückstand, so ist die Proline Systems GmbH nach vorheriger Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz statt der Leistung in Höhe von 25 % des vereinbarten Warenpreises zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu verlangen.

5. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen, und – soweit nicht anders vereinbart – ohne Gewähr für den günstigsten und schnellsten Weg. Soweit nicht anders vereinbart, werden die Waren versichert versendet. Die Transportgefahr geht vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung im Einzelfall mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Käufers, wenn nicht anders vereinbart. Rücknahme und Vergütung der Verpackung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung. Dasselbe gilt für eine fracht- und kostenfreie Versendung.

6. Der Käufer kann eine Woche nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die Proline Systems GmbH auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit Zugang der Mahnung kommt die Proline Systems GmbH in Verzug, wenn sie nicht innerhalb der Nachfrist liefert. Der Käufer kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens verlangen. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber der Proline Systems GmbH vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

7. Schadensersatz gemäß IV.6. kann der Käufer nur nach Maßgabe der in VI.5. und VI.6. getroffenen Bestimmungen verlangen. Er hat den Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für vergebliche Aufwendungen. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.

8. Die Proline Systems GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn nicht anders vereinbart und sofern nicht berechtigte Interessen des Käufers entgegenstehen. Sie gelten als selbstständige Lieferung und können als solche gesondert in Rechnung gestellt werden, wenn keine abweichenden Zahlungsziele vereinbart sind.

9. Lieferungen frei Baustelle oder frei Lager beschränken sich vorbehaltlich ausdrücklicher, anders lautender Vereinbarung auf die Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit einem schweren Lastzug befahrbaren Anfahrtsstraße. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Besteller zu erfolgen.

10. Abschlüsse mit vereinbarten Teillieferungen (Abrufaufträge) verpflichten den Kunden zur Abnahme der Teillieferungen in ungefähr gleichen Monatsraten, sofern nicht Abweichendes vereinbart ist.


V. Fälligkeit und Zahlung

1. Zahlungen haben spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung und Rechnungsdatum rein netto zu erfolgen. Wird das vorstehend genannte Zahlungsziel von 30 Tagen überschritten, ist die offene Forderung ab da mit 9 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Proline Systems GmbH behält sich die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens nach den hierfür geltenden, gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich vor.

2. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Falle nur erfüllungshalber, d.h. die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Scheckbetrag einem unserer Konten unwiderruflich gutgeschrieben wurde. Werden Schecks nicht termingerecht durch den Bezogenen gutgeschrieben, so werden alle in diesem Zeitpunkt bestehenden Forderungen fällig.

3. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht oder nicht pünktlich nach, so wird die gesamte Restschuld - auch gestundete Forderungen - sofort fällig. Gleiches gilt, wenn der Proline Systems GmbH bekannt wird, dass der Käufer in Vermögensverfall gerät.

4. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.

5. Veränderungen in der Inhaberschaft (bei Einzelfirmen), der Gesellschaftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände (Kreditwürdigkeit) beim Käufer sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sie berechtigen uns nach unserer Wahl, Vorkasse oder Sicherheitsleistung wegen fälliger oder gestundeter Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Geschäften zu verlangen.

6. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres im Fall des Scheckprotestes angenommen werden.

7. Unsere Rechnungen und Gutschriften die per Firmenlastschriftverfahren eingezogen werden, gelten als „Pre-Notification“ (Vorabankündigung) nach dem SEPA Verfahren.


VI. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung; Verjährung von Sachmängelhaftungsansprüchen

1. Der Käufer hat alle sichtbaren Mängel, Fehlmängel, Falschlieferungen oder offen zu Tage tretende Fehlen zugesicherter Eigenschaften unverzüglich, spätestens binnen 3 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Weiterveräußerung, Verbrauch, Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Einbau anzuzeigen. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach deren Entdeckung geltend zu machen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Ware als genehmigt. Dieselben Pflichten treffen den Käufer, wenn Mängel an den von der Proline Systems GmbH gelieferten Produkten, oder durch diese Produkte verursachte Folgeschäden erst nach dem Einbau bzw. der Inbetriebnahme erkannt werden. Immer muss der Proline Systems GmbH im Rahmen des dem Käufer Zumutbaren ausreichend Zeit und Möglichkeit gegeben werden, den Schaden, bzw. den Mangel zu begutachten, sich ein Bild von der Mangelursache zu machen, ggf. Ausbauproben vorzunehmen, auch wenn hierzu längerfristige, physikalisch-, chemisch- oder anwendungstechnische Untersuchungen und Analysen notwendig werden. Dies gilt gleichermaßen, wenn die Proline Systems GmbH unternehmensfremde Gutachter oder Sachverständige für diese Untersuchungen beauftragt, oder wenn im Zuge der haftungsrechtlichen Abwicklung der Produkthaftpflichtversicherer des Unternehmens solche Leistungen vornehmen lassen will. Es dürfen an den bemängelten Produkten oder den damit verbundenen Konstruktionen vor einer Inaugenscheinnahme/Begutachtung keine weiteren Veränderungen vorgenommen werden, wenn dies nicht aufgrund überwiegender Kundeninteressen zwingend erforderlich ist. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist Proline von jeglicher Haftung oder Gewährleistung befreit, soweit die Veränderung nicht nachweislich keinerlei Auswirkung auf den Umfang des Mangels/Schadens, oder seine Feststellung gehabt hat. Haben bei der Entstehung eines Schadens handwerkliche, ausführungstechnische oder planerische Fehler des Kunden, oder eines Dritten mitgewirkt, haftet Proline für den Schaden – unbeschadet sonstiger Haftungsbeschränkungen – nur, soweit dieser nachweislich durch die Fehlerhaftigkeit des gelieferten Produkts bedingt ist. Dies gilt gleichermaßen für eine unsachgemäße und/oder untypische Behandlung oder Beanspruchung des Produkts während des Gebrauchs. Die Proline Systems GmbH liefert Produkte und Systeme für den Fachhandel und darüber hinaus für den fachlich versierten Facharbeiter. Es wird vorausgesetzt, dass der Besteller und/oder Verarbeiter die einschlägigen Fachregeln, Normen und Richtlinien kennt und anzuwenden weiß, die verwendeten Werkstoffe und deren Eigenarten kennt und deren Einbau entsprechend, sowie fachlich richtig vornimmt. Weitergehende und spezielle Informationen zu den Produkten und deren Anwendung liegen in gedruckter Form und auf der Proline Internetseite vor und sind, sofern nicht vorliegend, bei Bedarf vor der Bestellung und Ausführung anzufordern bzw. abzufragen. Für die Folgen eines von dem von uns beschriebenen oder ausgelobten abweichenden oder eines fachlich unrichtigen Einsatzes der Produkte übernehmen wir keine Haftung.

2. a) Wir behalten uns vor, mangelhafte Ware auf unsere Kosten abzuholen oder abholen zu lassen. Eine Rücksendung der Ware an uns in solchen Fällen darf nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Anderenfalls trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung.

b) Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nacherfüllung in Form einer Neulieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferung entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung ist uns eine Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren.

c) Im Rahmen unserer Haftung aus § 445a Abs. 1 BGB ersetzen wir nur diejenigen Aufwendungen, die im Verhältnis zum Käufer nach § 439 Abs. 2 und 3 sowie nach § 475 Abs. 4 und 6 BGB nach dem Gesetz geschuldet werden, nicht aber darüber hinaus gehende Aufwendungen. Wir behalten uns somit eine vollständige Überprüfung des verlangten Aufwendungsersatz in der Höhe nach vor.

3. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängelhaftung verjähren – soweit nicht Ziff. VI.6./VI.7. dieser AGB einschlägig ist oder andere Anspruchsgrundlagen eingreifen – in zwei Jahren ab Gefahrübergang, spätestens ab Auslieferung.

4. a) Unsere Mitarbeit an Planungen sowie jegliche Beratungsleistungen – insbesondere, aber nicht nur, für Form, Einbau und Funktion eines Produktes sind vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung regelmäßig nur als unverbindliche Hilfestellung zu verstehen, ohne Übernahme einer Haftung für die Richtigkeit.

b) Sonderbestellungen sind Bestellungen von Produkten die nicht in unserer Preisliste nach Art, Größe und Form aufgeführt sind. Diese können herstellungsbedingt von den in der Preisliste, anderen Printmedien und im Internetauftritt vorhandenen und/oder ähnlich erscheinenden Produkten in der Werkstoffverwendung, Rezeptur und/oder Größe abweichen. Wir behalten uns solche Abweichungen – soweit für den Kunden zumutbar – vor, da diese herstellungsbedingt sind und der üblich anzunehmenden Funktionsweise, dem Gebrauch und der Einbaumöglichkeiten entsprechen. Grundsätzlich ist anzunehmen, dass Sonderbestellungen beim Einbau und der Verwendung besondere Arbeitsvorbereitung, höheren Zeitaufwand und besondere Planungen vor und nach der Ausführung notwendig machen.

5. Auf Schadensersatz haftet die Proline Systems GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; darüber hinaus für einfache Fahrlässigkeit nur
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie
- bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde daher vertrauen darf, oder bei Verletzung solcher Rechte des Kunden, die der Vertrag diesem nach seinen Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat (so genannte „Kardinalpflichten“). In diesen Fällen ist die Haftung der Proline Systems GmbH dem Umfang nach auf den typischerweise bei Pflichtverletzungen der in Rede stehenden Art zu erwartenden Schaden beschränkt.

6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, aller Mitarbeiter, sowie von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, und zwar auch bei deren etwaiger, unmittelbarer Inanspruchnahme.

7. Die Abtretung von Gewährleistungsrechten an Dritte ist ausgeschlossen.

8. Sollte uns ein Schadensersatzanspruch statt der Leistung gemäß § 281 BGB zustehen, so erlischt unser Erfüllungsanspruch abweichend von § 281 Abs. 4 BGB erst mit der tatsächlichen Leistung des Schadensersatzes durch den Käufer/Besteller.


VII. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren solange vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns beglichen hat, insbesondere den Saldenausgleich herbeigeführt hat.

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht verpflichtet oder nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Rahmen einer Klage nach § 771 ZPO zu ersetzen, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

3. Der Käufer hat unsere Vorbehaltsware gesondert zu lagern und zu kennzeichnen. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die gelieferte Ware zu verfügen, insbesondere sie einzubauen oder zu veräußern. Hierbei ist der Käufer verpflichtet, seinen Abnehmern den Eigentumsvorbehalt schriftlich anzuzeigen. Die Berechtigung des Käufers erlischt jedoch, sofern er mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät. Für diesen Fall hat der Käufer uns die für die Einziehung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Informationen zu geben. Außergewöhnliche Verfügungen, wie z.B. die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis wirksam. Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Pfändungen hat uns der Besteller unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und etwaige eigene eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass unser Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache noch besteht.

4. Der Käufer ist berechtigt, Forderung aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Der Käufer tritt der Proline Systems GmbH schon jetzt sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur vollständigen Tilgung aller offenen Forderungen ab, die ihm aus künftigen Veräußerungen, Verarbeitungen usw. der von Proline Systems GmbH gelieferten Waren gegen seine Abnehmer entstehen, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der gelieferten Ware zuzüglich 20 %, ebenso etwaige eigene Ansprüche auf Herausgabe aus vorbehaltenem Eigentum.

5. Durch die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer bleibt unser Eigentum unberührt. Wird unsere Vorbehaltsware mit uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, vermischt oder verbunden oder durch Umbildung eine neue Sache hergestellt, so überträgt der Käufer uns hiermit zur Sicherung unserer Forderungen schon jetzt anteilig (in Höhe des Rechnungswertes) sein (Mit-) Eigentum an der neu entstanden Sache. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden und ist die fremde Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Allein- oder Miteigentum für uns, so dass sich hieraus ergebende Ansprüche gegen die Proline Systems GmbH zurückzuweisen sind.

6. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so wird die Forderung aus dem Werk- oder Werklieferungsvertrag in gleichem Umfang an uns abgetreten, wie es in den Absätzen 4 und 5 bestimmt ist.

7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt.

8. Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt befindliche Ware auf seine Kosten gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung hat er auf Verlangen an uns abzutreten.


VIII. Gerichtsstand und Erfüllungsort

1. Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen, sowie für alle sonstigen Ansprüche ist Boppard.

2. Gerichtsstand – auch in Wechsel oder Schecksachen, sowie für außervertragliche Anspruchsgrundlagen, die mit vertraglichen konkurrieren – ist Koblenz. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Forderungen auch an jedem anderen gesetzlich eröffneten Gerichtsstand geltend zu machen.

3. Dies gilt auch, wenn der Käufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begründet oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.


IX. Datenschutz

1. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden seitens der Proline Systems GmbH gespeichert. Im Rahmen der Kreditprüfung führen wir, unter Berücksichtigung ihrer schutzwürdigen Interessen entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, einen Bonitätsaustausch mit Unternehmen, die Kreditauskünfte erteilen, durch.

2. Die Proline Systems GmbH steht dafür ein, dass alle Personen, die mit der Vertragsabwicklung betraut werden, diese Vorschriften ebenfalls beachten. Proline Systems GmbH weist jedoch darauf hin, dass es bei Online-Bestellungen aufgrund der Struktur des Internets durch andere Personen zu Verletzungen des Datenschutzes kommen kann, auf die Proline Systems GmbH jedoch keinen Einfluss hat, so dass eine Haftung der Proline Systems GmbH für solche Verstöße nicht besteht.

3. Sofern ein Download von Informationen aus unserem Online-Angebot erfolgt, dürfen diese Informationen nur privat genutzt werden. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere der Vertrieb dieser Inhalte, ist unzulässig. Sämtliche Angaben und Informationen im Rahmen unseres Online-Angebotes sind unverbindlich.

4. Sofern die Inhalte unserer Seiten durch Rechte Dritter geschützt sind, erfolgt, die Verwendung der betreffenden Informationen unter Ausschluss jeglicher Haftung der Proline Systems GmbH. Es obliegt dem Kunden sich jeweils zu vergewissern, ob fremde Daten schutzfrei sind.

5. Sofern Weiterleitungen auf andere Seiten angeboten werden („links“), ist die Proline Systems GmbH für deren Inhalt nicht verantwortlich und weist jegliche Haftung für den Inhalt dieser Seiten von sich.


X. Sonstiges

1. Sollten einzelne Nebenbestimmungen in Verträgen mit unseren Kunden, oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der Verträge bzw. AGB im übrigen nicht berührt.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Deutschen Internationalen Privatrechts.

3. Die Vertragssprache ist deutsch.

 

Proline Systems GmbH
Kratzenburger Landstr. 11-15, D-56154 Boppard
11/2021

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