Menü

Qualität mit Brief und Siegel

Mit den PROBASE Unterlagsmaterialien bieten wir Ihnen herausragende Produkteigenschaften sowie ein Plus an Sicherheit und Langlebigkeit. Unabhängige Instanzen bestätigen das immer wieder. Durch Labortests, anwendungstechnische Überprüfungen und unser erstklassiges Know-how garantieren wir Ihnen höchste Qualität, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.



 

Sicherheit – unser höchstes Gut

Die PROBASE Unterlagsmaterialien werden nicht nur unseren eigenen hohen Qualitätsansprüchen gerecht. Alle unsere Produkte sind darüber hinaus bauaufsichtlich durch das Deutsche Institut für Bautechnik zugelassen. Dies gilt für alle PROBASE Unterlagsmaterialien mit einer Ausnahme: die PROBASE Cork 2,0 befindet sich aktuell in der Beantragung beim Deutschen Institut für Bautechnik (Stand 02/2015). Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) werden für Unterlagen für Laminat, Parkett und Bodenbeläge erteilt, für die es keine DIN-Normen gibt oder die von diesen wesentlich abweichen. Voraussetzung für die Zulassung ist eine erfolgreiche Emissions- und Brandprüfung des Produkts. Es darf keine giftigen oder anderweitig schädlichen Bestandteile abgeben.


Auf Herz und Nieren geprüft

Wer Qualität garantiert, muss von seinen Produkten überzeugt sein. Das sind wir. Schließlich verlassen wir uns bei der Prüfung nicht nur auf unabhängige Materialprüfanstalten oder technische Institute. Bevor PROBASE Artikel in den Handel kommen, durchlaufen sie eine strenge Kontrolle in eigens geführten Prüfungen.

Anhand dieser Kontrollen entwickeln wir unsere Produkte zudem immer weiter, schließlich orientieren wir uns an den Kundenwünschen aus der Praxis.
 

Achten Sie auf das Ü-Zeichen

In Aufenthaltsräumen* dürfen seit dem 1. Januar 2012 in Deutschland nur noch zugelassene Unterlagsmaterialien verwendet werden. Wird dagegen verstoßen, kann dies dazu führen, dass Ihr Auftraggeber die Abnahme Ihrer Leistung verweigert. Mit PROLINE sind Sie auch in dieser Hinsicht auf der sicheren Seite. Achten Sie auf das Ü-Zeichen! Für all unsere Produkte, die dieses Zeichen tragen, garantieren wir, dass sie hinsichtlich der Gefährdung der Gesundheit und der Gefahr bei Gebäudebränden den derzeitigen strengen Regelwerken entsprechen.


* Laut Musterbauordnung (§ 2, Absatz 2) sind Aufenthaltsräume Räume, die zumnicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignetsind, z. B. Wohn-, Schlaf-, Arbeitszimmer, Büro- und Verkaufsräume.
Zu den Artikeln